CDU fordert Land und Kreis zur Unterstützung bei der Krähenproblematik auf
Die CDU-Ratsfraktion beantragt, der Rat der Stadt Soest möge beschließen:
Die untere Landschaftsbehörde beim Kreis Soest wird aufgefordert, auf der Grundlage der Ausnahmeregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz der Soester Bevölkerung effektive Maßnahmen zur Vergrämung der Saatkrähen zu ermöglichen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, insbesondere der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wird aufgefordert, sich nachdrücklich für eine Überprüfung und Reduzierung des Schutzstatus der Saatkrähe „Corvus fragilegus“ einzusetzen.
Begründung:
Die Population der Saatkrähen, die seit 1979 durch die EU- Vogelschutzrichtlinie den höchsten Artenschutzstatus genießt, hat in den letzten Jahren landesweit und in besonderem Maße auf dem Gebiet der Stadt Soest stark zugenommen. In Soest ist die Saatkrähe insbesondere im Innenstadtbereich ansässig und heimisch geworden. Sie nimmt mittlerweile ganze Stadtbereiche in Beschlag. Natürliche Feinde gibt es nicht.
Die starke und ungehinderte Zunahme der Saatkrähenpopulation in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens, insbesondere auch in Soest, führt zu erheblichen und gravierenden Problemen mit den hier lebenden Menschen. Lärm, ganz besonders zu Zeiten eines erhöhten Ruhebedürfnisses, Verunreinigungen durch Kot bzw. durch die Nahrungssuche haben z. B. in Soest dazu geführt, dass Bereiche mit hoher Krähenpopulation kaum noch passierbar und Gärten und Terrassen nicht mehr nutzbar sind. Erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen sowie ein deutlicher Verlust der Wohn- und Lebensqualität sind die für die Wohnbevölkerung nicht mehr hinnehmbare Konsequenz. Ein verträgliches Miteinander von Saatkrähen und den in Soest lebenden Menschen ist wegen der stark angestiegenen Zahl der Krähen seit langem nicht mehr gegeben. Durchgeführte Vergrämungsmaßnahmen haben sich in der Vergangenheit als weitgehend wirkungslos erwiesen. So erzielte z. B. die gerade zu Ende gegangene Nesteraktion im Clarenbach Park trotz hohem –auch finanziellem Einsatz nur einen bescheidenen Erfolg.
Die durchgeführten Vergrämungen reichen zudem von der Intensität bei Weitem nicht, um der so zu bezeichnenden Krähenplage Herr zu werden. Die untere Landschaftsbehörde ist daher dringend aufgefordert, ihre zurückhaltende Praxis aufzugeben und durch die Genehmigung wirksamer Vergrämungsaktionen dem Problem zu begegnen.
Ähnliche Zustände wie in Soest sind in unterschiedlicher Ausprägung aus einer Vielzahl anderer Kommunen bekannt. Da der hohe Schutzstatus der Saatkrähen, der –soweit bekannt- trotz der mehr als erholten Bestände keine Überprüfung erfahren hat, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung nur eingeschränkt zulässt, bedarf es zum Wohle der in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen ein entschlossenes, sich dem Problem stellendes Eingreifen und Handeln an höherer Stelle. Dies mahnen wir vorliegend gegenüber der Landesregierung und speziell dem Umweltminister an. Eine Überprüfung und Reduzierung des umfassenden Schutzes der Saatkrähen tut Not.